Regional verbunden
Erneuerbare Energie vor Ort teilen und Wertschöpfung in unserer Region stärken.

Gemeinsam erneuerbaren Strom erzeugen, teilen und nutzen. Für Menschen, Betriebe und Gemeinden in der Region Amstetten.
Die Bürgerenergiegemeinschaft Region Amstetten eGen bringt Erzeugung und Verbrauch zusammen. Als Genossenschaft gestalten wir die Energiezukunft gemeinsam.
Erneuerbare Energie vor Ort teilen und Wertschöpfung in unserer Region stärken.
Strom beziehen oder eigenen Überschuss mit anderen teilen. Eine eigene Anlage ist keine Voraussetzung.
Die Plattform unterstützt Anmeldung und Abrechnung. Ihren bisherigen Stromlieferanten behalten Sie.
netto · Energiepreis
netto · Einspeisevergütung
Genossenschaftsanteil je Mitglied
Arbeitspreise laut Tarifblatt ab 1. Februar 2026. Nettopreise; gegebenenfalls kommen Umsatzsteuer, Netzentgelte und gesetzliche Abgaben hinzu. Kein Gesamtstrompreis. Außerordentliche Mehraufwände können laut Tarifblatt verrechnet werden. Maßgeblich sind die geltenden Vertragsunterlagen.
Die Aufnahme ist wieder möglich.
Den Anfang machen Sie online.
Konto auf efy.at erstellen und Ihre Daten sowie Zählpunkte für die Gemeinschaft angeben.
Die Beitrittsunterlagen vervollständigen und die erforderliche Datenfreigabe beim Netzbetreiber erteilen.
Nach Prüfung und technischer Aktivierung nehmen Sie am Stromtausch teil. Ihren Status sehen Sie im Mitgliederportal.
Neue Mitglieder können sich wieder anmelden. Ob Sie Strom beziehen oder zusätzlich PV-Überschuss teilen möchten: Starten Sie mit Ihrer Registrierung.
Jetzt anmelden ↗Aktuell gibt es keine Termine. Unterlagen der vergangenen Generalversammlungen finden Sie im Downloadbereich.
Zu den Unterlagen ↗Noch etwas offen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Gemeinschaft richtet sich an Haushalte, Betriebe und Gemeinden in der Region Amstetten und Waidhofen an der Ybbs. Voraussetzung ist ein geeigneter Smart Meter. Egal ob Ihr Netzbetreiber Netz NÖ oder die Stadtwerke Amstetten ist - eine Teilnahme ist für alle aus der Region und auch darüber hinaus möglich.
Nein. Auch reine Strombezieher können teilnehmen. Wer einspeisen möchte, muss nach den veröffentlichten Gemeinschaftsregeln zusätzlich einen Verbrauchszählpunkt anmelden.
Er bleibt bestehen und deckt den Restbedarf. Auch für nicht zugeteilten Überschuss benötigen Sie weiterhin einen Abnahmevertrag. Die BEG ergänzt diese Verträge.
Erzeugung und Verbrauch werden je Viertelstunde abgeglichen. Nur gleichzeitig verfügbarer und benötigter Strom kann zugeteilt werden. Verbrauch in Sonnenstunden kann die Nutzung von PV-Strom verbessern.
Laut Tarifblatt 2026 werden Bezug und Einspeisung quartalsweise abgerechnet: per SEPA-Lastschrift beziehungsweise Gutschrift. Die Gemeinschaft verrechnet die geteilte Energie; die übrige Versorgung und Netzkosten werden weiterhin separat abgerechnet.
Eine Mehrfachteilnahme ist grundsätzlich möglich. Die Teilnahmefaktoren Ihrer Zählpunkte müssen aufeinander abgestimmt werden. Bitte kontaktieren Sie vor einem weiteren Beitritt den Support.
Seit 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für die gemeinsame Energienutzung. Bestehende Gemeinschaften laufen wie gewohnt weiter. Mitglieder der BEG Amstetten brauchen hier nichts zu tun. Mit dem ElWG gibt es allerdings neue Möglichkeiten wie die gemeinsame Energienutzung in Form von Peer-to-Peer-Verträgen oder Eigenversorgungsanlagen. Durch die Mehrfachteilnahme kann man diese neuen Formen auch mit der Teilnahme an der BEG Amstetten kombinieren.
Offizielle Informationen zum ElWG ↗Bei der BEG Amstetten gibt es aktuell keine Netzentgelt-Rabatte. Ab 1. Jänner 2027 gilt eine neue Grundlage für die Netzentgelte. Für lokale und regionale gemeinsame Energienutzung sind künftig vergünstigte Netzarbeitspreise vorgesehen – auch bei Peer-to-Peer-Verträgen. Die konkrete Höhe wird von der E-Control in der Tarifverordnung festgelegt.
Mitglieder können ihre BEG-Teilnahme durch Mehrfachteilnahme mit einem passenden lokalen oder regionalen Peer-to-Peer-Vertrag kombinieren und so künftig zusätzlich Netzentgeltvorteile nutzen. Voraussetzung ist, dass Erzeugung und Verbrauch im selben zulässigen Nahebereich liegen und die technische Umsetzung beim Netzbetreiber möglich ist. Die Vergünstigung gilt nur für die in diesem Modell geteilte Strommenge, nicht automatisch für den gesamten Strombezug aus der BEG.
Stand: Oktober 2026. Die Ausweitung der Vergünstigungen wird laut Koordinationsstelle ab 1. Jänner 2027 erwartet; die Umsetzung neuer Modelle über mehrere Netzgebiete voraussichtlich ab April 2027.
Nahebereiche & Voraussetzungen ↗ E-Control: Netzentgelte ab 2027 ↗Tarife, Satzung und Vereinbarungen zum Nachlesen.
Gemeinsam Strom teilen. Gemeinsam die Region stärken.